Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) JEP Schweiz GmbH
Im Text wird überwiegend die männliche Schreibweise verwendet. JEP Schweiz GmbH geht selbstverständlich von Gleichstellung von Frau und Mann aus und hat ausschliesslich aus Gründen der Leserlichkeit auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet.
1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Aufträge, Kaufverträge und Werkverträge zwischen Kunden und JEP Schweiz GmbH (nachfolgend «JEPS» genannt) zur Produktion von visuellen oder audiovisuellen Werken Anwendung.
1.1 Kunden
Als Kunden gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die JEPS beauftragt haben gegen Entgelt jeglicher Art ein Werk jeglicher Art zu erstellen.
2 Filmproduktionen
2.1 Rechtsverhältnis
Die Filmproduktionen werden dem Grundsatze nach als Werkverträge abgeschlossen. Der Vertrag gilt mit der Unterzeichnung der Offerte als geschlossen.
2.2 Produktionszeit
Ein erster Entwurf wird dem Kunden in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Dreh zugestellt. Die genannte Zeitspanne kann je nach Auftrag variieren. Auf Abgabetermine des Kunden wird nach vorgängiger Abstimmung Rücksicht genommen.
2.3 Überarbeitung des Entwurfs
Die Offerte beinhaltet in der Regel die einmalige Überarbeitung des obengenannten Entwurfs nach den Wünschen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders in der Offerte ausgewiesen. Jede weitere Anpassung wird gemäss gültigem Tarif für Postproduktion stundenweise verrechnet.
2.4 Anderweitige Verwendung
Sollte der Kunde das Endprodukt in einer veränderten Form oder zu einem, sich wesentlich vom vereinbarten unterscheidenden Zweck verwenden wollen, so ist JEPS vorgängig zu kontaktieren.
2.5 Veräusserung des Werks durch den Kunden
Es ist dem Kunden untersagt die Bilder, beziehungsweise das Werk in irgendwelcher Art zu veräussern oder die Rechte daran weiter zu verkaufen. Vorbehalten bleibt die vorgängige Genehmigung durch JEPS mit allfälliger Kostenfolge.
2.6 Materialnutzungsgebühr & Haftung
In erster Linie bezahlt der Kunde für die Dienstleistung, die von JEPS erbracht wird. Der Kunde ist verpflichtet für den Materialaufwand der Kameraausrüstung (gemäss Offerte) zusätzlich eine Vergütung zu leisten. Der Kunde haftet für die durch ihn vorsätzlich oder fahrlässig am Material entstandenen Schäden.
2.7 Absagen
Absagen betreffend einen Drehtag müssen mindestens 24 Stunden vor dem Beginn des Drehtages mitgeteilt werden.
2.8 Absage innerhalb 24 Stunden
Für Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Beginn des Drehtages mitgeteilt werden, verrechnet JEPS die Hälfte (50 %) des offerierten Preises der Personal- und Materialkosten.
2.9 Absagen am Drehort
Für Absagen, die erst am Drehort mitgeteilt werden (sobald der Mitarbeiter den Standort von JEPS verlässt, gilt die Regelung am Drehort), verrechnet JEPS den voll (100 %) offerierten Preis (Personal- und Materialkosten).
2.10 Wetterabhängigkeit
Falls ein Dreh wetterabhängig ist, entscheidet JEPS in Rücksprache mit dem Kunden über die Durchführung. Bei kurzfristiger Absage fallen in diesem Fall keine Kosten für den Kunden an.
2.11 Entgegennahme
Im offerierten Preis ist keine Unterstützung bei der Handhabung des Werkes enthalten. JEPS geht davon aus, dass der Kunde in der Lage ist, ein digitales Produkt entgegenzunehmen und entsprechend zu sichern. Für jeglichen Verlust von Daten nach der Übergabe wird nicht gehaftet. Bei Drittleistungen (wie DVD-Pressung) haftet der Drittanbieter direkt.
2.12 Aufbewahrung bei JEPS
JEPS bewahrt die Rohdaten sowie die endgültige, dem Kunden übergebene Version für sechs (6) Monate auf. Nach dieser Periode übernimmt JEPS keine Garantie, dass die Werke nachgeliefert werden können.
3 Fotoproduktionen
3.1 Rechtsverhältnis
Die Fotoproduktionen werden dem Grundsatze nach als Werkverträge abgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist der Erwerb von Gutscheinen, der als Kaufvertrag abgeschlossen wird. Der Vertrag gilt mit der Bestellung im Onlineshop bzw. mit der Terminreservation für das Shooting als geschlossen. Wenn vorgängig eine Offerte ausgestellt wird, gilt der Vertrag mit Unterzeichnung dieser Offerte als geschlossen.
3.2 Absagen
Absagen betreffend einem Fotoshooting müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn mitgeteilt werden.
3.3 Absage innerhalb 24 Stunden
Für Absagen, die weniger als 24 Stunden vor Beginn mitgeteilt werden, verrechnet JEPS den voll (100 %) offerierten Preis der Personal- und Materialkosten. Bei bereits erfolgter Bezahlung durch Kreditkarte oder ähnlichem, wird keine Rückerstattung ausgeführt.
3.4 Verwendung
Der Kunde hat das Recht, die bearbeiteten Fotos nach seinem Ermessen zu verwenden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verwendung oder Erhalt der unbearbeiteten Originale, ausgenommen ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung.
3.5 Entgegennahme
Im offerierten bzw. bezahlten Preis ist keine Unterstützung bei der Handhabung des Werkes enthalten. JEPS geht davon aus, dass der Kunde in der Lage ist, ein digitales Produkt entgegenzunehmen und entsprechend zu sichern. Für jeglichen Verlust von Daten nach der Übergabe wird nicht gehaftet. Bei Drittleistungen (wie Abzugserstellung) haftet der Drittanbieter direkt.
3.6 Aufbewahrung bei JEPS
JEPS bewahrt die Rohdaten sowie die endgültige, dem Kunden übergebene Version für zwei (2) Monate auf. Nach dieser Periode übernimmt JEPS keine Garantie, dass die Werke nachgeliefert werden können.
4 Übrige Produktionen
4.1 Definition
Unter diese Bestimmungen fallen alle Produktionen die nicht als Foto- oder Videoproduktionen klassifiziert werden können. Dies sind Produktionen wie Erstellung von Webseiten, Erstellung von Geschäftsdrucksachen, Fahrzeug- oder sonstige Beschriftungen sowie Eventberatungen.
4.2 Rechtsverhältnis
Alle Produktionen die ein einem greifbaren, sichtbaren Einzelprodukt enden, sind Werkverträge. Alle übrigen, insbesondere Beratungsleistungen sind Aufträge.
4.3 Analoge Bestimmungen
Auf die Produktionen dieses Titels sind die Bestimmungen über Filmproduktionen analog anwendbar.
5 Zahlungsmodalitäten
5.1 Zahlungsfrist
Grundsätzlich beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungstellung, vorbehalten anderweitige Angabe auf der Rechnung.
5.2 Rabatte und Skonti
Die Beträge sind grundsätzlich rein netto zu begleichen. Rabatte und Skonti werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sind
Rabatte oder Skonti an bestimmte Zahlungsfristen gebunden und erfolgt eine Zahlung nach dieser Frist mit Abzug von Rabatt oder Skonto, wird der noch offene Betrag weiterhin geschuldet. Die Inkassofolgen gemäss Punkt 5.3 gelten weiterhin für den Restbetrag.
5.3 Zahlungsverzug / Mahnprozess
Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Datum wird ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet. Der Kunde erhält nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung ohne Gebühr auf dem gleichen Kanal wie die Rechnung (E-Mail oder A-Post). Ohne Zahlungseingang wird eine gebührenfreie 1. Mahnung per A-Post versendet. Ohne Zahlungseingang auf die erste, wird eine gebührenpflichtige 2. Mahnung (Gebühr CHF 50.00) per A-Post Plus versendet.
Ohne weitere Reaktion erfolgt die Zustellung des Zahlungsvorschlags inkl. Betreibungsandrohung und letztendlich die Betreibung.